Therapie

Ich arbeite als Wahllogopädin. Voraussetzung für eine Therapie ist eine Verordnung, die vor der Therapie bewilligt werden muss.

 

Befunde: 

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Begutachtung. Bitte bringen Sie zum ersten Termin alle relevanten Unterlagen und Befunde mit.

 

Absage:

Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht dies spätestens 24 Stunden vor der Therapie telefonisch bekannt zu geben. Andernfalls muss der Termin in Rechnung gestellt werden (wird nicht von den Krankenkassen refundiert).