Verordnung

Damit Sie eine Therapie erhalten können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese muss neben Ihren persönlichen Daten eine medizinische Diagnose und eine Zuweisung zur logopädischen Therapie beinhalten. Achten Sie bitte bei Ihrer Verordnung auf den Verordnungstext: 10x  logopädische Einzeltherapie (10xlogET) oder 10x logopädische Einzeltherapie und 10x Hausbesuch (10logET+10xHB).

 

Verordnung und Zuweisung erfolgt durch:

 

  • Facharzt für Kinderheilkunde
  • Facharzt für HNO
  • Facharzt Zahnheilkunde - Kieferorthopädie
  • Facharzt für Neurologie
  • Eintichtungen der Sozialversicherungsanstalten  (z.B. Ambulatorien)

 

Die Verordnung muss vom Chefarzt bewilligt werden.